Häufige Fragen zur Werkstattwahl
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Werkstattauswahl, Diagnose-Systeme, Garantie und Kosten.
- Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben – jeder darf eine Werkstatt eröffnen. Ein anerkannter Kfz-Meisterbetrieb bietet jedoch eine staatlich zertifizierte Ausbildungsqualität und hat einen verantwortlichen Kfz-Meister eingetragen, der für die Qualität aller Arbeiten haftet. Nur Meisterbetriebe dürfen Auszubildende ausbilden.
- Nein. Seit dem EU-Urteil von 2002 (Gruppenfreistellungsverordnung) darf die Garantie eines Fahrzeugs nicht davon abhängig gemacht werden, dass Wartungen ausschließlich beim Vertragshändler durchgeführt werden – sofern vorgeschriebene Original- oder gleichwertige Teile und der Serviceplan eingehalten werden.
- Ein OBD2-Gerät liest nur standardisierte emissionsrelevante Systeme aus (Motor, Abgasreinigung). XENTRY (Mercedes), ODIS (VW-Gruppe) und ISTA (BMW) sind die proprietären Herstellersysteme und ermöglichen den vollständigen Zugriff auf alle Steuergeräte, inklusive Codierung, Software-Updates und Programmierfunktionen.
- Die Diagnosekosten hängen vom Fahrzeug und Diagnosesystem ab. Bei KFZ Dietrich nennen wir den Preis vorab – schriftlich und verbindlich. Die Diagnosekosten werden bei durchgeführter Reparatur häufig auf die Gesamtrechnung angerechnet.
- Nein. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich für Sie. Erst wenn Sie den Auftrag erteilen (schriftlich oder mündlich), beginnt die Werkstatt mit der Arbeit. Sie können auch nach dem KV ablehnen – dann trägt die Werkstatt nur die Diagnosekosten, die vorab vereinbart wurden.
- Überschreitungen von bis zu 15–20 % gelten laut AGBG als tolerierbar und müssen nicht vorab genehmigt werden. Darüber hinaus ist die Werkstatt verpflichtet, Sie zu kontaktieren und Ihre Genehmigung einzuholen. Ohne Zustimmung darf sie nicht weiterarbeiten.
- Das hängt von Ihrem Fahrzeug und Ihrem Anliegen ab. Für komplexe elektronische Probleme an Mercedes-, VW-Gruppe- oder BMW-Fahrzeugen ist eine Werkstatt mit den Original-Diagnosesystemen der Hersteller unerlässlich. KFZ Dietrich verfügt über alle drei Systeme und ist Meisterbetrieb.
- Guided Fault Finding ist ein Diagnoseführer im ODIS-System der VW-Gruppe. Er führt den Techniker Schritt für Schritt durch komplexe Fehlerbilder, fragt gezielt nach Symptomen und Messwerten und liefert herstellerseitig validierte Diagnose-Pfade. Das reduziert Fehlerdiagnosen erheblich.
- Ja. Sie haben das Recht, ausgetauschte Altteile zurückzuerhalten. Das müssen Sie jedoch vor Beginn der Reparatur ausdrücklich verlangen. Altteile können wichtig sein für Reklamationen beim Teilehersteller oder bei Versicherungsfällen.
- Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.
- Nein. Ohne einen erteilten Auftrag darf eine Werkstatt keine Reparatur ausführen. Erlaubt sind ausschließlich vorab vereinbarte Leistungen wie die Diagnose. Stellt die Werkstatt während der Arbeit zusätzlichen Reparaturbedarf fest, muss sie Sie kontaktieren und Ihre Freigabe einholen, bevor sie tätig wird. Bei KFZ Dietrich besprechen wir jeden weiteren Schritt vorab mit Ihnen.
- Nach §§ 647 und 1257 BGB hat eine Werkstatt ein Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrecht an Ihrem Fahrzeug, bis die berechtigte Rechnung für die beauftragten Arbeiten beglichen ist. Das Recht besteht nur für Forderungen, die tatsächlich aus dem erteilten Auftrag entstanden sind. Begleichen Sie die unstrittige Rechnung, ist das Fahrzeug herauszugeben.
- Standgebühren sind nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden oder Sie das Fahrzeug trotz Fertigstellung und Aufforderung nicht abholen. Für die übliche Reparaturdauer dürfen keine Gebühren berechnet werden. Bei KFZ Dietrich informieren wir Sie umgehend, sobald Ihr Fahrzeug abholbereit ist.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung. Eine geringfügige Überschreitung von etwa 15 bis 20 Prozent gilt als üblich und ist hinzunehmen. Zeichnet sich eine darüber hinausgehende Überschreitung ab, ist die Werkstatt verpflichtet, Sie rechtzeitig zu informieren – Sie können den Auftrag dann anpassen oder kündigen. Wir kommunizieren absehbare Abweichungen, bevor sie entstehen.
- Solange eine berechtigte Forderung offen ist, darf die Werkstatt das Fahrzeug aufgrund ihres Zurückbehaltungsrechts behalten. Halten Sie einzelne Positionen für unberechtigt, sollten Sie den unstrittigen Betrag begleichen – über den strittigen Teil lässt sich gesondert klären. Bei uns ist jede Position der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert, sodass Sie die Berechnung jederzeit prüfen können.
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